# Allgemeine Geschäftsbedingungen — Kauf von Kassengeräten (B2B)

Diese Bestimmungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Software-Überlassung (KassenFlow) um den Kauf von Kassengeräten und Zubehör. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

Stand: 14.10.2026

## § 12 Kauf von Kassengeräten (nur Unternehmer)

(1) **Anwendungsbereich.** Dieser Abschnitt gilt für den Kauf von Kassengeräten und Zubehör („Ware“) durch den Kunden beim Anbieter, zusätzlich zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB. Die Überlassung der Software (§§ 2 bis 11) und der Kauf von Ware sind getrennte Verträge; die Software ist auch mit Geräten nutzbar, die der Kunde anderweitig beschafft hat. Der Kauf wird nur mit Unternehmern (§ 14 BGB) geschlossen; der Kunde bestätigt seine Unternehmereigenschaft in der Bestellung.

(2) **Vertragsschluss.** Die Darstellung der Ware in der Online-Bestellung ist kein verbindliches Angebot. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder die Ware versendet, je nachdem, was zuerst eintritt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen.

(3) **Preise, Versand.** Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; Maßgeblich ist der Preis in der Bestellung. Der Versand erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Die Versandkosten betragen 9,90 € netto je Sendung zuzüglich Umsatzsteuer und sind in der Bestellung ausgewiesen. Eine Lieferung ins Ausland, Express- und Speditionsversand sowie Nachnahme werden nicht angeboten.

(4) **Zahlung.** Die Zahlung erfolgt vor dem Versand über den in der Bestellung angebotenen Zahlungsdienstleister. Der Anbieter versendet erst nach Zahlungseingang.

(5) **Lieferung, Gefahrübergang.** Die Lieferzeit wird mit der Bestellbestätigung mitgeteilt. Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Der Versand an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse erfolgt auf Verlangen des Kunden; die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald der Anbieter die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat (§ 447 Abs. 1 BGB).

(6) **Eigentumsvorbehalt.** Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten Eigentum des Anbieters (§ 449 BGB). Der Kunde darf sie im ordentlichen Geschäftsgang nutzen, aber nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen; Zugriffe Dritter zeigt er dem Anbieter unverzüglich an. Ein erweiterter oder Kontokorrentvorbehalt wird nicht vereinbart.

(7) **Untersuchung und Mängelanzeige.** Ist der Kunde Kaufmann, gilt § 377 HGB: er untersucht die Ware unverzüglich nach Ablieferung und zeigt erkennbare Mängel dem Anbieter unverzüglich in Textform an; Mängel, die sich später zeigen, unverzüglich nach der Entdeckung. Ist der Kunde kein Kaufmann, bleibt es bei den gesetzlichen Mängelrechten ohne diese Obliegenheit.

(8) **Mängelrechte.** Bei Mängeln der Ware gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 434 ff. BGB). Der Anbieter leistet zunächst Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Anbieter (§ 439 Abs. 2 und 3 BGB). Die Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware (abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder Arglist, wegen grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen. Absatz 11 bleibt unberührt.

(9) **Herstellergarantie.** Gewährt der Hersteller der Ware eine eigene Garantie, ist sie von den Mängelrechten gegen den Anbieter getrennt: sie begründet keine zusätzlichen Ansprüche gegen den Anbieter und lässt die Mängelrechte nach Absatz 8 unberührt. Umfang, Dauer und Bedingungen der Herstellergarantie ergeben sich aus den Garantiebedingungen des Herstellers.

(10) **Lieferumfang.** Zum Lieferumfang gehören das Gerät und das Ladekabel; Zubehör ist nur geschuldet, wenn es in der Bestellung ausgewiesen ist.

(11) **Haftung.** Für die Haftung beim Kauf gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die unbeschränkte Haftung des Anbieters bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(12) **Entsorgung von Altgeräten.** Der Kunde kann Altgeräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zurückgeben; der Anbieter nimmt Altgeräte, die er als Ersatz für gleichartige Geräte geliefert hat, nach dem ElektroG zurück.

(13) **Rücksendung nur nach Anmeldung.** Eine Rücksendung von Ware, gleich aus welchem Grund, meldet der Kunde vorher in Textform an. Der Anbieter teilt dann eine Rücksendenummer und die Rücksendeadresse mit; die Rücksendenummer ist außen auf der Sendung anzugeben. Unangemeldeten Sendungen und Sendungen ohne Rücksendenummer kann der Anbieter die Annahme verweigern. Die Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

(14) **Unberechtigte Mängelrüge.** Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass kein Mangel vorliegt, für den der Anbieter einzustehen hat, und hätte der Kunde dies bei zumutbarer eigener Prüfung erkennen können, ersetzt der Kunde dem Anbieter die Kosten der Prüfung und des Versands sowie eine Bearbeitungspauschale von 39,00 € netto zuzüglich Umsatzsteuer. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

(15) **Keine Rücknahme ohne Mangel.** Ein Recht zur Rückgabe oder zum Umtausch mangelfreier Ware besteht nicht. Eine Rücknahme aus Kulanz ist nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform und nur bei unbenutzter Ware in unbeschädigter Originalverpackung möglich.

(16) **Transportschäden.** Äußerlich erkennbare Transportschäden zeigt der Kunde bei der Ablieferung dem Zusteller an und lässt sie sich bestätigen; dem Anbieter meldet er sie unverzüglich in Textform. Die Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt; die Meldung dient der Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Transportunternehmen.

(17) **Störungen der Software.** Störungen der KassenFlow-Software sind kein Mangel der Ware. Sie werden über den Support nach den Bestimmungen der Software-Überlassung bearbeitet; eine Rücksendung der Ware ist dafür nicht erforderlich.

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